Reisepass (RP) - Was erledige ich wie und wann? |
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Wer? | Persönlich; Kinder unter 16 Jahren mit Eltern |
Wann? |
6 - 8 Wochen vor Ablauf des bisherigen RP; unter 18 Jahren nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern |
Wie? | Antrag wird im Bürgerbüro maschinell ausgedruckt |
Was mitbringen? | Aktuelles biometrisches Lichtbild, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund; bisherigen RP oder Personalausweis oder Kinderausweis oder Geburtsurkunde |
Wieviel kostet es? |
60,00 € für Personen über 24 Jahre;
92,00 € Expresspass für Personen über 24 Jahre |
Wie lange dauert die Bearbeitung? |
Ca. 3 - 4 Wochen; in dringenden Fällen kann ein Expresspass innerhalb von 3-4 Tagen ausgestellt werden. In Ausnahmefällen kann die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses erfolgen. |
Wie lange gültig? |
10 Jahre; bei Personen bis zum 24 Lebensjahr 6 Jahre |
Für Inhaber eines neuen Personalausweises mit aktivierter eID-Funktion besteht die Möglichkeit eine Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweise unter dem "Menüpunkt "Verfahren" -> Meldewesen -> Nr. 6 Statusabfrage zum beantragten Pass" durchzuführen.
Europäische Vorgaben: Kindereinträge im Reisepass sind im Sommer 2012 ungültig geworden.
Aufgrund europäischer Vorgaben müssen seit dem 26. Juni 2012 alle Kinder bei Reisen und Urlaub im Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. für den so genannten „Schengen-Raum“. Auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind, entbindet dies die Reisenden nicht von der Pflicht, ein gültiges Dokument mitzuführen.
Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit diesem Zeitpunkt ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Für den Elternteil, dem der Pass gehört, bleibt das Dokument uneingeschränkt gültig.