
Haushaltssatzung 2018 der Ortsgemeinde Nordhofen
Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises hat mit Verfügung vom 11.04.2018, Abt. / Az. 2-21/029/901-10 von der nachstehend aufgeführten Satzung Kenntnis genommen, sie - soweit genehmigungspflichtige Teile in der Haushaltssatzung enthalten sind – genehmigt und gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Satzung keine Bedenken gemäß § 24 Absatz 2 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) erhoben.
Die Haushaltsatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 liegt in der Zeit vom 20.04.2018 bis 03.05.2018 in der Verbandsgemeinde Selters, Zimmer 205, zu jedermanns Einsicht offen.
Eine weitere Ausfertigung liegt zusätzlich während der Dienststunden des Ortsbürgermeisters zur Einsichtnahme bereit.
Nordhofen, 12.04.2018
gez. Helmut Zender
Ortsbürgermeister
Hinweis gemäß § 24 Absatz 6 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss
beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Haushaltssatzung
der Ortsgemeinde Nordhofen für das Jahr 2018
vom 12.04.2018
Der Gemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung (GemO) in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden:
1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 558.040 €
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 592.105 €
Jahresfehlbetrag auf - 34.065 €
2. im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 23.700 €
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 0 €
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 19.000 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf - 19.000 €
Saldo aus den Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 4.700 €.
§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für:
zinslose Kredite auf 0,00 €
verzinste Kredite auf 0,00 €
zusammen Kredite auf 0,00 €.
§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €
§ 4
Steuersätze
Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A 300 v.H.
- Grundsteuer B 365 v.H.
- Gewerbesteuer 365 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
- für den ersten Hund 25 €
- für den zweiten Hund 50 €
- für jeden weiteren Hund 75 €
- für den ersten gefährlichen Hund 200 €
- für den zweiten gefährlichen Hund 400 €
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 600 €
§ 5
Eigenkapital
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres 2.334.008,14 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. Vorjahres 2.293.528,14 €
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 2.259.463,14 €
§ 6
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 500 € überschritten sind.
56242 Nordhofen, den 12.04.2018
Helmut Zender
Ortsbürgermeister
Genehmigungsvermerk der Aufsichtsbehörde:
Gegen die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nordhofen für das Haushaltsjahr 2018 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur , den 11.04.2018
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises
Abt. 2/21 Az. 029/901-10
Im Auftrag
Gez. Nicole Goldhausen